Wohnungseigentumsrecht

 

 

Entscheidung in einem Verfahren gegen die Eigentümergemeinschaft Dr.-Wolff-Str. 2

 

Urteil AG Limburg a.d. Lahn vom 17.12.2013

 

 

  1. Der Beschluss vom 19.12.2012 zu Tagesordnungspunkt 4 der Eigentümerversammlung vom 19.12.2012 über die Einzel- und Gesamtabrechnung 2011 mit dem Wortlaut:


    "Die Einzel- und Gesamtabrechnung des Wirtschaftsjahres 2011 wurde mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen angenommen."

           wird für ungültig erklärt.

     

       2. Der Beschluss vom 19.12.2012 zu Tagesordnungspunkt 5 über die Entlastung des Verwalters und des                      Beirats mit dem Wortlaut:


    „Der Verwaltung wurde mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen Entlastung erteilt.

Dem Beirat und den Buchprüfern wurde mit Mehrheit bei einer Enthaltung die Entlastung erteilt."

 

             wird für unwirksam erklärt.
 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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