Urteil AG Limburg a.d. Lahn vom 17.12.2013
"Die Einzel- und Gesamtabrechnung des Wirtschaftsjahres 2011 wurde mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen angenommen."
wird für ungültig erklärt.
2. Der Beschluss vom 19.12.2012 zu Tagesordnungspunkt 5 über die Entlastung des Verwalters und des Beirats mit dem Wortlaut:
„Der Verwaltung wurde mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen Entlastung erteilt.
Dem Beirat und den Buchprüfern wurde mit Mehrheit bei einer Enthaltung die Entlastung erteilt."
wird für unwirksam erklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.